Sonderbetreuungszeit verlängert! Jetzt in Sage DPW umsetzen!

Regelung für Sonderbetreuungszeit verlängert

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am 11. November 2020 mit breiter Mehrheit eine entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz gebilligt. Der Nationalrat hat vor ein paar Tagen nun den Rechtsanspruch mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Sonderbetreuungszeit Neu gilt rückwirkend ab dem 1. November 2020 und wird bis zum 9. Juli 2021 verlängert.

Eltern, die minderjährige Kinder zu Hause betreuen, sollen nun künftig einen Rechtsanspruch auf zusätzlich 4 Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Dies gilt sowohl bei Schulschließungen oder bei Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen als auch zur Betreuung von Kindern, die sich in Quarantäne befinden. Neben dieser Variante kann auch eine derartige Sonderbetreuungszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Die Betriebe bekommen für diese Zeit die gesamten Lohnkosten vom Bund ersetzt.

 

Wir unterstützen Sie in der Umsetzung!

Um die für diesen Ersatz notwendigen Nachweise liefern zu können und ihren Administrationsaufwand so gering wie möglich zu halten, richten wir Ihnen in Ihrem DPW-Zeitmodul eine Abwesenheitsart ein, die sie bequem auswerten können. So haben sie jederzeit einen Überblick über die bereits genutzte Betreuungszeit. Anschließend können Sie die Aufzeichnungen für die Einreichung des Förderantrages nutzen.

 

Leistungen

  • Einrichtung der Abwesenheit in den Modulen DPW Zeit und DPW Abwesenheit
  • Einrichtung eines Freigabeprozesses (optional)
  • Einrichtung eines Protokolls für die Fördereinreichung
  • Schulung der Personalverantwortlichen

 

Preis

Die Einrichtung wird ca. 3 Stunden in Anspruch nehmen und zum aktuell gültigen Verrechnungssatz von EUR 159,- pro Stunde, nach Aufwand verrechnet.

 

Buchen Sie sich jetzt ihr Paket zur Sonderbetreuungszeit!

 

Sie nutzen Sage DPW noch nicht?

Wir beraten Sie gern und finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Lösung, um Ihre Personalprozesse zu optimieren.

 

 

Kontaktieren sie uns unter der Rufnummer +43 (0) 1 532 36 34 oder schreiben Sie uns <link office@bwc.at>office@bwc.at</link>